In Norditalien gilt künftig Winterreifenpflicht
Unabhängig von den tatsächlichen Wetterverhältnissen gilt künftig in der Provinz Mailand vom 15. November bis zum 31. März des folgenden Jahres eine generelle Winterreifenpflicht. Dies schreibt ein neues Verwaltungsdekret vor. Je nach Witterungsverhältnissen kann die Vorschrift auch früher in Kraft treten oder verlängert werden.
Regelung zur Winterreifen-Pflicht ist verfassungswidrig
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die gesetzliche Regelung über die Winterreifenpflicht für verfassungswidrig erklärt. Nach Mitteilung der D.A.S. erläuterte das Gericht, dass die entsprechende Vorschrift zu unbestimmt sei und der Bürger ihr nicht genau entnehmen könne, wann er welche Reifen zu benutzen habe.
Zahl der Winterreifenverweigerer halbiert
Jetzt ist Sommerreifenzeit. Doch vor ein paar Monaten war das ganz anders. Und offenbar sind immer mehr Autofahrer in Deutschland auch bereit zu akzeptieren, dass man im Winter auch Winterreifen braucht. Denn 87 Prozent fuhren im vergangenen Winter auf Winterreifen und acht Prozent auf Ganzjahresreifen. Damit waren nur noch fünf Prozent auf Sommerreifen unterwegs, womit sich die Zahl des sogenannten Umrüstverweigerer gegenüber dem Winter 2008/2009 glatt halbiert hat.
Alaska will echte Winterreifenpflicht einführen
Im US-Bundesstaat Alaska ist nun ein Gesetzesvorschlag eingebracht worden, der in der
Zeit von Mitte Dezember bis Mitte März den Einwohnern des Staates Gebrauch von Winterreifen verpflichtend für Pkw und Lkw vorschreibt. Auch bespikte Reifen seien möglich. Aktuell gibt es in Alaska keinerlei festen Vorschriften in Bezug auf die Art der Reifen, außer dass Spikereifen im Sommer in weiten Teilen Alaskas ausdrücklich untersagt sind.
Dies wäre die erste Winterreifenpflicht in einem US-Staat.
Nur mit Winterreifen in den Urlaub
Eine generelle Winterreifenpflicht besteht in Deutschland nicht. In der Straßenverkehrsordnung heißt es lediglich: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen.
Sommerreifen im Winter auch ein rechtliches Risiko
Wir gehen jetzt in den zweiten Winter mit einer Änderung in der Straßenverkehrsordnung (StVO), die immer wieder als eine generelle Winterreifenpflicht missverstanden wird.
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