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	<title>Winterreifen &#187; Urteil</title>
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	<description>Erfahrungen zu Winterreifen</description>
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		<title>Regelung zur Winterreifen-Pflicht ist verfassungswidrig</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 07:03:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Winterreifenpflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die gesetzliche Regelung &#252;ber die Winterreifenpflicht f&#252;r verfassungswidrig erkl&#228;rt. Nach Mitteilung der D.A.S. erl&#228;uterte das Gericht, dass die entsprechende Vorschrift zu unbestimmt sei und der B&#252;rger ihr nicht genau entnehmen k&#246;nne, wann er welche Reifen zu benutzen habe. OLG Oldenburg, Az. 2 SsRs 220/09 Hintergrundinformation: Vor vier Jahren&#160; wurde bundesweit eine [...]]]></description>
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<p>Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die gesetzliche Regelung &#252;ber die <a title="Winterreifenpflicht" href="http://www.reifensuchmaschine.de/winterreifenpflicht/winterreifenpflicht.htm">Winterreifenpflicht</a> f&#252;r verfassungswidrig erkl&#228;rt. Nach Mitteilung der D.A.S. erl&#228;uterte das Gericht, dass die entsprechende Vorschrift zu unbestimmt sei und der B&#252;rger ihr nicht genau entnehmen k&#246;nne, wann er welche <a title="Reifen" href="http://www.reifensuchmaschine.de">Reifen</a> zu benutzen habe.</p>
<p> <span id="more-1216"></span>
<p> OLG Oldenburg, Az. 2 SsRs 220/09 Hintergrundinformation: Vor vier Jahren&#160; </p>
<p>wurde bundesweit eine wetterabh&#228;ngige Winterreifenpflicht eingef&#252;hrt. Danach ist    <br />bei Kraftfahrzeugen die Ausr&#252;stung an die Wetterverh&#228;ltnisse anzupassen. Dies bezieht sich insbesondere auf eine geeignete Winterbereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Geregelt ist dies in § 2 Abs. 3a der Stra&#223;enverkehrsordnung (StVO). Nach § 49 Absatz 1 Ziffer 2 der StVO ist die Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit. Der Fall: Ein PKW-Fahrer war im Winter mit Sommerreifen auf Eis ins Rutschen gekommen. Am Ende parkte das Auto im Schaufenster eines Ladens. Der Fahrer musste eine Geldbu&#223;e bezahlen, da er mit unangepasster Bereifung und ebensolcher Geschwindigkeit unterwegs gewesen sei. Er ging gegen den Bu&#223;geldbescheid gerichtlich vor. Das Urteil: Das Gericht erkl&#228;rte, dass nach Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz eine Tat nur bestraft werden k&#246;nne, wenn ihre Strafbarkeit vorher gesetzlich bestimmt worden sei. Die Voraussetzungen f&#252;r Strafe oder Bu&#223;geld m&#252;ssten aus einem Gesetz eindeutig und konkret hervorgehen. Weder in der StVO noch sonst wo sei jedoch konkret geregelt, welche Bedingungen Reifen erf&#252;llen m&#252;ssten, um f&#252;r den Winter geeignet zu sein. Die Verwendung des &quot;M+S&quot;-Symbols auf Reifen unterliege keiner Pr&#252;fung und Kontrolle. Eine Winterreifenpflicht in bestimmten Monaten existiere nicht. Man k&#246;nne die Regelung auch so verstehen, dass Sommerreifen bei winterlichen Verh&#228;ltnissen immer ungeeignet seien. Dies k&#246;nne aber niemand wissen, da Sommerreifen gar nicht darauf getestet w&#252;rden. Ein <a title="Winterreifentest" href="http://www.reifensuchmaschine.de/winterreifen-test/winterreifen-test.htm">Winterreifentest</a> von 2005 habe nur zwei <a title="Sommerreifen" href="http://www.reifensuchmaschine.de">Sommerreifen</a> ber&#252;cksichtigt, die beide f&#252;r Schnee ungeeignet, f&#252;r Eis aber geeignet gewesen seien. Zwar wolle man nicht sagen, dass es im Winter nicht empfehlenswert sei, mit Winterreifen zu fahren. Die StVO-Regelung sei aber zu unbestimmt und somit verfassungswidrig. Nach Auskunft der D.A.S. Rechtsschutzversicherung musste der Autofahrer nur das Bu&#223;geld f&#252;r nicht angepasste Geschwindigkeit zahlen. Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 9. Juli 2010, Az. 2 SsRs 220/09</p>
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