Schneefall nach dem kalendarischem Frühlingsanfang
Wer anlässlich des kalendarischen Frühlingsanfang sein Kraftfahrzeug bereits wieder auf Sommerbereifung zurückgerüstet und die Winterreifen einlagert hat, hatte am heutigen Mittwochmorgen des 25.03.2009 zumindest in den Höhenlagen des Mettmanner Kreisgebietes auf die falsche Gummimischung gesetzt!
Längere Zeit andauernde Schneefälle sorgten zumindest im Bereich Velbert zeitweise noch einmal für eine geschlossene Schneedecke auf den Straßen. Aber auch in den anderen Bereichen des Kreisgebietes sorgten Schnee und Schneeregen für teilweise rutschige Fahrbahnen.
Obwohl es in Folge dessen nach Feststellungen der Polizei vereinzelt zu kleineren "Ausrutschern" kam, blieben größere Sach- oder sogar Personenschäden dennoch glücklicher Weise aus. Trotzdem weist die Polizei im Kreis Mettmann noch einmal ausdrücklich daraufhin, dass die von der Straßenverkehrsordnung geforderte witterungsbedingt richtige Bereifung nicht von einem Datum auf dem Kalender, sondern von tatsächlichen Wetter- und Straßenverhältnissen abhängig ist. Seit Mai 2006 riskiert in Deutschland ein Bußgeld und in bestimmten Fällen sogar einen Punkt in Flensburg, wer die Ausrüstung seines Kraftfahrzeugs nicht an die Witterungsverhältnisse anpasst (§ 2 Abs. 3a StVO) Winterreifenpflicht.
Eigentlich überflüssig sollte es dabei sein zu betonen, dass die benutzten Reifen, unabhängig davon ob Winter- oder Sommerreifen, im Hauptprofil und am ganzen Umfang natürlich eine Mindestprofiltiefe von mindestens 1,6 mm (§ 36 Abs. 2 StVZO) aufweisen müssen.
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