Worauf Sie achten sollten bei längere Fahrten im Winter
Wie im Winter eigendlich üblich fällt der erste Schnee und die Nächte sind frostig und auf den Autobahnen wird es voll. “Lange Staus sind da vorprogrammiert, insbesondere, wenn dann noch Eis und Schnee hinzukommen”, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte des TÜV Rheinland. “Standzeiten von mehreren Stunden sind da keine Seltenheit – und das bei klirrender Kälte.”
Winterreifenpflicht
Winterreifenpflicht in Deutschland? Es gibt in Deutschland -im Gegensatz zu einigen europäischen Nachbarn – keine generelle Winterreifenpflicht. In Deutschland fordert die Straßenverkehrsordnung die Anpassung der Ausrüstung an die Wetterverhältnisse. Dazu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Es handelt sich also nicht um eine generelle Winterreifenpflicht, sondern um eine witterungsbedingte.
Wenn man im Schnee stecken bleibt
Die Ausrüstung stimmt, die Winterreifen sind drauf, und trotzdem beim ersten Wintereinbruch in den Graben oder die Schneewehe gerutscht? Dann ist erst einmal guter Rat teuer. Vor allem, wenn man auf der Nebenstrecke liegen bleibt und keine Hilfe in Sicht ist. Wie man sich richtig verhält, wenn man im Schnee stecken geblieben ist, dazu geben die Experten von TÜV SÜD wichtige Tipps und erklären den richtigen Einsatz der Schneekette.
Maß halten: Wer im Winter mit dem Auto stecken geblieben ist, muss mit Bedacht vorgehen. Viel Gas und durchdrehende Reifen verschlechtern die Situation. Hilfreich ist es, die Antriebsachse zu belasten. Zum Anfahren ist dann der zweite Gang der beste.
Rausschaukeln: Wenn Sanftmut und Belastung nicht helfen, kann eine Mischung aus beidem zum Einsatz kommen: leichtes Schaukeln. Dazu muss der Fahrer das Auto mit regelmäßigem Gasgeben und Auskuppeln ins Wippen bringen. Geschickt muss er die Schaukelstrecke so verlängern, dass das Auto mittels Schwung über das Hindernis hinaus entkommt. Bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe muss der Weggerutschte gekonnt zwischen R- und D-Stufe wechseln.
Unterlegen: Hilfreich bei beiden Befreiungsversuchen: Eine Fußmatte oder ein spezielles Gitter unter den angetriebenen Reifen gelegt, sorgt für den nötigen Grip. Aber Achtung: Umstehende sollten sich vom Fahrzeug entfernen. Untergelegte Gegenstände können zu Geschossen werden.
Ausgraben: Schaufel, Schneeketten, Lampen und Decken helfen nicht nur, dem Schnee wieder zu entkommen. Sondern sie sind im Notfall auch nützlich, wenn der Autofahrer auf rettende Hilfe wartet. Hinweis von TÜV SÜD: Beim Freilegen darauf achten, dass die angetriebenen Räder davor und dahinter und die Achse und der Unterboden freigelegt sind. Sitzt das Auto nämlich auf, nutzen auch freigelegte Antriebsräder nicht.
Anlegen: Gut ist es, Schneeketten dabeizuhaben. Die einfachste und preisgünstige ist die Seilkette, auch Standmontage-Kette genannt. Ihre Montage setzt mehr Platz für die Hände in den Radkästen voraus. Der ist meist nur bei Frontantrieb gegeben. Nur dort kann der montierende Autofahrer auch hinter das Rad greifen. Besitzer heckgetriebener Autos fahren besser mit anderen Typen. Einfacher in der Montage sind Bügelketten. Sie lassen sich auch in den engen Radkästen angetriebener Hinterachsen montieren. Die Bügelkette schließt sich nämlich von allein hinter dem Rad. Die Hände müssen nicht nach hinten greifen. Bügelketten sind etwas teurer, meist auch beim Laufnetz anspruchsvoller gebaut und bieten deshalb eine bessere Traktion und einen ruhigeren Lauf als einfache Seilketten. Stichwort fahren: Wer Schneeketten aufgezogen hat, darf laut Straßenverkehrsordnung nur mit maximal 50 km/h unterwegs sein.
Schnell montieren: Es gibt einige Schneeketten, die sich praktisch von selbst aufziehen, nachdem sie an einem oder mehreren Radbolzen befestigt wurden. Montagezeit: unter einer Minute. Immer ist dazu aber ein Adapter nötig, der an den Radschrauben angebracht werden muss. Je nach System kann das recht kompliziert und zeitaufwendig sein. TÜV SÜD empfiehlt, die Adapter von Schnellmontagesystemen schon zu Beginn der Saison am Rad zu montieren oder das beim Aufziehen der Winterreifen mit zu erledigen. Die Verbindungen können die gesamte Wintersaison am Rad bleiben. Selbstaufziehende Ketten bieten durchweg gute Leistungen im Schnee und bei zusätzlich vorhandenen Spikes auch auf Eis. In extremen Schneelagen sind aber klassische Schneeketten überlegen. Breite Reifen oder die großen Räder von Geländewagen kommen mit Schnellmontage-Systemen besonders gut zurecht.
Frei sprühen: Sprays mit “Schneekettenwirkung” und andere Beschichtungen zur Haftungsverbesserung halten nach den Erfahrungen von TÜV SÜD ihrem Anspruch nicht stand.
Achtgeben: Spezielle technische Vorschriften für Schneeketten existieren nur in Österreich. Das Zeichen der Ö-Norm muss auf der Verpackung oder an der Kette abgebildet sein. In Deutschland sind die Spikes einiger Schnellmontage-Ketten im Gegensatz zu denen in Reifen nicht verboten.
Abschleppen: Ist das Auto nach der Rutschpartie beschädigt und muss abgeschleppt werden, sollte auf glatten Fahrbahnen eine Stange und kein Seil benutzt werden. Mit Seil wird das Abstandhalten zum Vordermann zum Glücksspiel. Das vorschriftsmäßige Ausbremsen durch den Hintermann ist bei Glätte auch nicht gewährleistet. TÜV SÜD-Experten raten daher: Im Winter eine Abschleppstange im Gepäck haben.
Runterschalten: Das Beste ist es allerdings, vorzubeugen. Angepasste Fahrweise und lieber einen Gang runterschalten machen die Fahrt auf glatten Straßen sicherer.
Und nicht vergessen: Bei der Fahrt im Winter gehören eine warme Decke und eine dicke Jacke zwingend zur Ausrüstung. Schlimmer noch als stecken zu bleiben, ist, bei Minusgraden im leichten Hemd auf Hilfe warten zu müssen.
Wintereinbruch im Ruhrgebiet
Die Wetterdienste sagen für die kommenden Tage deutlich sinkende Temperaturen voraus. Damit drohen auf den Straßen Glätte und Schneefall – auch in Bochum, Herne und Witten.
“Autos müssen den Wetterverhältnissen entsprechend ausgestattet sein”, erinnert Polizeidirektor Manfred Kibbas, Leiter der Direktion Verkehr im Bochumer Polizeipräsidium, an die seit Mai 2006 bestehende Winterreifenpflicht, geeignete Reifen montiert zu haben. Unter winterlichen Bedingungen – und dazu gehören auch Schneeregen und Schneematsch – darf man nur dann am Straßenverkehr teilnehmen, wenn geeignete Reifen (Winterreifen empfehlenswert) montiert sind. Dazu gehört ebenfalls – laut StVO – das Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.
Verstöße werden mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet. Wer zusätzlich noch den Verkehr behindert, zahlt 40 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Für Winterreifen gibt es viele Argumente: dass erste und wichtigste ist ganz klar die Sicherheit! Winterreifen bestehen aus einer speziellen kältetauglichen Gummimischung. Ihre lamellenartigen Profile mit Tausenden von Feineinschnitten verformen sich beim Fahren und bewirken einen höheren Kraftschluss auf der Fahrbahn. Sie haben somit schon bei Temperaturen von sieben Grad und darunter auch auf trockener oder nasser Straße mehr Haftung und sind Sommerreifen beim Brems-, Lenk- und Beschleunigungsverhalten weit überlegen. Die meisten Pluspunkte sammeln Winterreifen aber auf Schnee. Das tief ausgeprägte Profil sorgt für einen besonderen Verzahnungseffekt, was den Grip (Haftung zwischen Reifen und Fahrbahn) erhöht. Die zahlreichen Lamellen in den Profilblöcken steigern die Haftung sogar auf vereister Fahrbahn-Oberfläche. Die Vorteile zeigen sich besonders beim Bremsen auf Schnee. Während der Pkw mit Sommerreifen aus nur 50 km/h erst nach 43 Metern zum Stehen kommt, benötigt das Auto mit Winterreifen nur 35 Meter. Auch wenn die StVO lediglich eine Restprofiltiefe von 1,6 mm vorschreibt, sollten Winterreifen eine Profiltiefe von 4 mm nicht unterschreiten. Nur so haben die wichtigen Lamellen noch die richtige Stärke und den entscheidenden Grip. All dies bedeutet aber keine absolute Sicherheit. “Zusätzlich zur wintertauglichen Ausrüstung ist es wichtig, auch die Fahrweise an die Witterungsverhältnisse anzupassen. Die Verantwortung und die richtige Selbsteinschätzung des Fahrers / der Fahrerin sind stets gefordert”, mahnt PHK Heinz-Albert Neuhäuser, Verkehrssicherheitsberater in Bochum.
Worauf Sie im Winter beim Autofahren achten sollten
Die Temperaturen gehen immer weiter zurück und die ersten Schneefälle sind bereits gemeldet worden. Für Autofahrer wird es daher Zeit, sich auf winterliche Straßenverhältnisse einzustellen. Winterreifen sollten bereits seit Oktober aufgezogen sein, denn sie bieten bereits ab Temperaturen unter sieben Grad deutlich mehr Sicherheit. Eine vorausschauende Fahrweise mit ausreichendem Abstand zum Vordermann ist im Winter oberstes Gebot.
Sind Schnee und Eis auf der Straße, braucht der Autofahrer besonders viel Gefühl beim Anfahren: Am besten den zweiten Gang einlegen und nach dem Anfahren schnell hochschalten, weil das Risiko, dass die Reifen keinen Halt finden, bei niedrigen Drehzahlen geringer ist. Wer verschneite Steigungen vor sich hat, der sollte ausnahmsweise die elektronische Stabilitätskontrolle ESP ausschalten. Sonst regelt das System wegen der drehenden Räder die Motorleistung so stark herunter, dass das Fahrzeug immer langsamer und im Extremfall zum Stehen kommt. Nach der Steigung sollte das ESP aber sofort wieder eingeschaltet werden.
Droht das Auto auf Schnee oder Eis ausbrechen, hilft es, rasch die Kupplung zu treten. Das erlaubt den Rädern, sich wieder frei zu drehen und das Fahrzeug wieder zu stabiliseren. Bei getretener Kupplung können die Räder höhere Lenk- und Seitenführungskräfte übertragen. Bricht der Wagen dennoch auf rutschiger Fahrbahn aus, muss zwar gegengelenkt werden, doch das sollte weder zu abrupt noch zu weit geschehen. Eine Viertel Drehung reicht in der Regel, ansonsten besteht die Gefahr, dass sich die Räder zu quer zur Fahrtrichtung stellen und die Lenkkräfte verpuffen. Aus diesem Grund sollte vor Kurven auch besonders vorsichtig und mit gedrosseltem Tempo gefahren werden. Auch hier kann auch ein hin und wieder durchgetretenes Kupplungspedal helfen, das Auto in der Spur zu halten.
Bei der Fahrt ins Ausland sollte auf länderspezifische Regelungen beim Befahren von verschneiten und vereisten Straßen achten. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert nach ADAC-Angaben teilweise empfindliche Geldstrafen. Das gilt vor allem für Alpenländer. In Österreich besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Bei schneebedeckten, vereisten Fahrbahnen oder bei Schneematsch sind jedoch ab 1.11.2008 bis 15.4.2009 Schneeketten oder Winterreifen vorgeschrieben. Ganzjahresreifen oder Allwetterreifen gelten als Winterreifen, sofern sie mit „M + S“ gekennzeichnet sind. Beim Durchfahrverbot „Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung“ ist ein Weiterfahren nur mit Winterreifen oder Schneeketten erlaubt. Sind blaue Verkehrsschilder aufgestellt, die einen Reifen mit Schneeketten zeigen, müssen Schneeketten aufgezogen werden.
Für bestimmte Strecken in Italien können im Bedarfsfall ebenfalls Schneeketten oder Winterreifen vorgeschrieben werden. Eine Winterreifenpflicht besteht im Aosta-Tal vom 15.10. bis 15.4. des Folgejahres. In Frankreich kann für Gebirgsstraßen kurzfristig mit entsprechenden Schildern eine Schneekettenpflicht angeordnet werden. In der Schweiz sind Winterreifen nicht generell vorgeschrieben, allerdings drohen Strafen, wenn es durch ungeeignete Bereifung im Winter zu einer Verkehrsbehinderung kommt. Geschieht ein Unfall mit Sommerreifen auf Schnee oder Eis, ist mit einer erheblichen Mithaftung zu rechnen. In den übrigen Anrainerstaaten Deutschlands dürfen Schneeketten an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schnee- oder eisbedeckt sind. Das Anlegen von Schneeketten sollte daher vor Fahrtantritt in Ruhe geübt werden. Sie werden immer auf die Räder der Antriebsachse und nur auf Winterreifen montiert. Durch Ausschalten des ESP kann die Traktion erhöht werden.
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