LKWs brauchen im Winter Winterreifen

31 Oktober, 2008

Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung zum Thema Winterreifen vor gut zwei Jahren muss die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse angepasst werden. Ein besonderes Augenmerk der neuen Gesetzeslage liegt auf den Reifen. Doch welche Bereifung ist wann am Besten geeignet? Vor allem Transport- und Busunternehmen sollten ihre Nutzfahrzeuge entsprechend umrüsten. Goodyear Dunlop hat einige wichtige Tipps zu Winterreifen von Lkw zusammengestellt.

Das Unternehmen rät in der kalten Jahreszeit zum Einsatz spezieller Lkw-Winterreifen – besonders wenn die Route durch schneereiche Gegenden in Europa führt. Neben der Erfüllung der gesetzlichen Regelung sollte vor allem wegen ihrer Leistungseigenschaften auf angebotene Winterprofile mit M+S-Kennung umgerüstet werden. Diese besitzen ein deutlich verbessertes Bremsverhalten und Handling auf winterlichen und nassen Fahrbahnen.

Bei extremen winterlichen Bedingungen sind für den Wintereinsatz entwickelte Reifen mit Winterprofil die eindeutig bessere Wahl. Um echte Winterspezialisten schnell und einfach zu erkennen, markiert Goodyear Dunlop diese Nutzfahrzeugreifen, neben der M+S-Kennung, mit einem Wintersymbol. So kann der Kunde mit einem Blick zwischen Standardprofilen, herkömmlichen M+S-Reifen und speziellen Winterreifen unterscheiden. Das Symbol zeigt einen halben Schneekristall und ein Bergmotiv. Es ist nur auf Winterprofilen zu finden und gewährleistet optimale Leistung bei winterlichen Bedingungen.

Fahrzeuge sollten im Winter grundsätzlich auf der Antriebsachse mit M+S gekennzeichneten Reifen ausgerüstet sein. Allerdings gilt dies nur für durchschnittliche Witterungsverhältnisse. Für den Einsatz in schneereichen Gebieten, sollten Lkw und Busse unbedingt mit speziellen Winterprofilen mit M+S-Kennung und Wintersymbol ausgestattet werden. Denn nur diese Pneus garantieren optimale Fahreigenschaften auf winterlichem Untergrund.

Trotz Winterreifen müssen Schneketten angelegt werden wenn diese angeordnet wird

30 Oktober, 2008

Bei mittels Gebotszeichen ‘Schneeketten vorgeschrieben’ angeordneter Schneekettenpflicht müssen alle Kraftfahrzeuge, die diese Straße benützen, an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert haben.

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LKW Winterreifen von Goodyear und Dunlop

30 Oktober, 2008

Vor gut zwei Jahren hat sich die Gesetzeslage in Deutschland zum Thema Winterreifen geändert. Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung muss die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse angepasst werden. Ein besonderes Augenmerk der neuen Gesetzeslage liegt auf den Reifen.

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Winterreifen: Für eine sichere Fahrt immer geboten

29 Oktober, 2008

Zum Winterurlaub mit dem Wagen über die Grenze? Da ist nicht nur an Alpin- und Langlaufski zu denken, sondern auch an die richtige Bereifung. Denn in einigen europäischen Ländern sind Winterreifen Pflicht, so die Auto-Experten von TÜV SÜD.

Pflicht ohne Ausnahme: In Finnland, Lettland und Estland gibt es vom 1. November bis Ende Februar keine Ausnahmen – dort gibt es ausnahmslos die Winterreifenpflicht. In Litauen gilt diese sogar vom 1. November bis zum 1. April, in Slowenien vom 15. November bis zum 15. März. Wer in diesen Ländern trotzdem mit Sommerpneus unterwegs ist, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen.

Pflicht mit Ausnahme: In Schweden und Norwegen gilt grundsätzlich Winterreifenpflicht – allerdings nicht für ausländische Fahrzeuge. Dennoch sollten sich Wintertouristen an die Einheimischen anpassen und ihr Fahrzeug entsprechend umrüsten.

Pflicht von Fall zu Fall: In Frankreich und Italien gibt es kein generelles Gebot für Winterreifen. Allerdings wird per Verkehrsschild für bestimmte Strecken Winterausrüstung vorgeschrieben. Empfohlen werden Winterreifen in der Schweiz – wer dem nicht nachkommt, muss mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen, wenn es dort zu einem Unfall kommt.

frau-3-160x160 Keine Pflicht: Wie in Deutschland gibt es auch in Tschechien, Polen, Dänemark, Belgien, Holland und Luxemburg noch keine Vorschrift für das Fahren mit Winterpneus.
Eigenverpflichtung sinnvoll: Doch auch ohne offizielle Regel ist in jedem Fall eine “Selbstverpflichtung” zu Winterreifen sinnvoll, so TÜV SÜD. Denn die Gummimischungen von Sommerreifen sind nur für das Fahren bei deutlichen Plusgraden konzipiert – schon ab sieben Grad Celsius haften sie nicht mehr optimal auf der Straße. Dagegen verzahnen sich die Materialien von Winterpneus auch niedrigen Plusgraden gut mit dem Straßenbelag. Die Profiltiefe sollte mindestens vier Millimeter betragen. Übrigens: Sind Winterreifen ohne ausreichendes Profil oder gar Sommerreifen aufgezogen, kann es im Falle eines Unfalls Probleme mit dem Versicherungsschutz geben.

Tipps zum Wintercamping

29 Oktober, 2008

Die Tage werden kürzer und die Nächte kühler. Aber trotzdem gewinnt das Camping im Winter immer mehr an Attraktivität. Entgegen der landläufigen Meinung Camping und Caravaning sei nur etwas für die warme Jahreszeit erfreut sich auch Winter-Camping und -Caravaning stetig wachsender Beliebtheit.

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